AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ebersoldt GmbH – automobili di Modena Tridente, Stand: August 2026

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese allgemeinen Bestimmungen/Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Ebersoldt GmbH – automobili di Modena Tridente (nachstehend kurz Ebersoldt GmbH genannt) an ihre Auftraggeber (nachstehend kurz AG genannt). Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Übrigen gelten Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ebersoldt GmbH nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.

2. Entgegenstehenden oder von den AGB der Ebersoldt GmbH abweichenden Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des AG wird hiermit widersprochen; sie werden Ebersoldt GmbH gegenüber nur wirksam, wenn Ebersoldt GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die Bestellung unter Hinweis auf die AGB des AG erfolgt.

3. Gegenüber Unternehmern sind die AGB der Ebersoldt GmbH Grundlage auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Ebersoldt GmbH und dem AG, soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur für den jeweiligen Vertrag, in den sie wirksam einbezogen worden sind.

4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem AG zumutbar sind.

II. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

1. Die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Zusätzlich anfallende Verpackungs- und Versandkosten werden im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen.

2. Alle Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig und in Euro über die im jeweiligen Angebot vorgesehenen Zahlungsmethoden zu leisten, soweit im jeweiligen Angebot oder vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Ebersoldt GmbH behält sich vor, Vorauskasse zu verlangen, soweit dies vor Vertragsschluss im jeweiligen Angebot vorgesehen oder individuell vereinbart wurde. Treten nach Vertragsschluss Umstände ein, durch die der Anspruch der Ebersoldt GmbH auf die Gegenleistung wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des AG gefährdet wird, stehen Ebersoldt GmbH die gesetzlichen Rechte, insbesondere nach § 321 BGB, zu.

3. Der AG kann gegen Ansprüche der Ebersoldt GmbH mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen sowie mit Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte, insbesondere nach § 320 BGB, bleiben unberührt.


III. Eigentumsvorbehalt

1. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der Ebersoldt GmbH.

Gegenüber Unternehmern bleiben die Gegenstände der Lieferungen Eigentum der Ebersoldt GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den AG aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Ebersoldt GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird Ebersoldt GmbH auf Wunsch des AG einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; Ebersoldt GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

2. Ist der AG Unternehmer, ist ihm während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den
Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser
seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter hat der AG die Ebersoldt GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

4. Bei Pflichtverletzungen des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Ebersoldt GmbH nach erfolglosem Ablauf einer dem AG gesetzten angemessenen Frist zur
Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen
Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der
AG ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch Ebersoldt GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Ebersoldt GmbH hätte
dies ausdrücklich erklärt.

IV. Vertragsabschluss

(1) Vertragsschluss über den eBay-Onlinshop

1. Stellt Ebersoldt GmbH bei eBay einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, gibt Ebersoldt GmbH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt Ebersoldt GmbH den Start- bzw. Festpreis sowie die Dauer, innerhalb derer das Angebot angenommen werden kann. Wird bei einem Auktionsangebot ein Mindestpreis festgelegt, steht das Angebot unter der Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.

2. Bei Festpreisangeboten nimmt der Käufer das Angebot durch Anklicken der von eBay hierfür vorgesehenen Schaltfläche, insbesondere „Sofort-Kaufen“, und die anschließende Bestätigung an. Soweit bei einem Festpreisangebot die sofortige Bezahlung vorgesehen ist, kommt der Vertrag mit Abschluss des unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgangs zustande. Soweit eBay einen Warenkorb zur Verfügung stellt, kann der Käufer Angebote über die von eBay hierfür vorgesehenen Funktionen und den anschließenden Zahlungsvorgang annehmen.

3. Bei Auktionsangeboten nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots unter der aufschiebenden Bedingung an, dass er nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist und ein gegebenenfalls festgelegter Mindestpreis erreicht wurde. Bei sonstigen von eBay angebotenen Angebotsformaten, insbesondere der Preisvorschlagsfunktion, kommt der Vertrag entsprechend den im jeweiligen Angebot von eBay bereitgestellten Funktionen zustande. Eingabefehler können vor Abgabe der verbindlichen Vertragserklärung über die von eBay zur Verfügung gestellten technischen Mittel erkannt und berichtigt werden.



(2) Vertragsschluss über den Shopify-Onlineshop

4. Die Darstellung der Waren und Leistungen in unserem Shopify-Onlineshop stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Durch Abgabe der Bestellung über die im Onlineshop vorgesehene Bestellfunktion gibt der AG ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren oder Leistungen ab.


Der Eingang der Bestellung wird dem AG elektronisch bestätigt. Eine automatisch erzeugte Eingangs- oder Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, soweit darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt wird.


Der Vertrag kommt zustande, wenn Ebersoldt GmbH das Angebot ausdrücklich annimmt, die Ausführung bzw. den Versand der Bestellung bestätigt oder die bestellte Ware versendet, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Soweit sich aufgrund der gewählten Zahlungsart ein abweichender Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt, gelten die hierfür im Bestellvorgang mitgeteilten Bedingungen.



(3) Vertragsschluss bei Direktbestellungen


5. Bei Bestellungen, die außerhalb von eBay oder dem Shopify-Onlineshop, insbesondere per E-Mail, Telefon oder aufgrund eines individuellen Angebots erfolgen, kommt der Vertrag durch übereinstimmende Vertragserklärungen zustande.

Unterbreitet Ebersoldt GmbH dem AG ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot, kommt der Vertrag durch dessen Annahme innerhalb der im Angebot genannten Frist zustande.

Gibt der AG seinerseits eine Bestellung ab, kommt der Vertrag mit ausdrücklicher Annahme bzw. Auftragsbestätigung durch Ebersoldt GmbH oder mit Ausführung der Bestellung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

6. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit das Widerrufsrecht nicht nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen ist oder vorzeitig erlischt. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung der Ebersoldt GmbH.

V. Fristen für Lieferungen; Verzug

1. Liefertermine und Lieferfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder aus den zwischen Ebersoldt GmbH und dem AG getroffenen Vereinbarungen. Die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang der vom AG zu liefernden Unterlagen sowie, soweit vereinbart, die Einhaltung von Vorauszahlungs- oder sonstigen Mitwirkungspflichten voraus. Werden diese Voraussetzungen aus einem vom AG zu vertretenden Grund nicht erfüllt, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dies gilt nicht, soweit Ebersoldt GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.

2. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt oder auf sonstige von Ebersoldt GmbH nicht zu vertretende, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse zurückzuführen, verlängern sich die Lieferfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt für eine nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung durch Lieferanten nur, wenn Ebersoldt GmbH rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat. Ebersoldt GmbH wird den AG über eine solche Verzögerung unverzüglich informieren. Zwingende gesetzliche Rechte des AG bleiben unberührt.


3. Kommt Ebersoldt GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, richten sich die Ansprüche des AG nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus der nachfolgenden Haftungsregelung nichts anderes ergibt.

4. Ebersoldt GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Ebersoldt GmbH nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AG regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus einer übernommenen Garantie bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Ebersoldt GmbH.

5. Verzögern sich Versand oder Zustellung auf Wunsch des AG oder aufgrund eines vom AG zu vertretenden Umstands und befindet sich der AG in Annahmeverzug, kann Ebersoldt GmbH Ersatz der hierdurch entstehenden erforderlichen Mehraufwendungen, insbesondere angemessener Lagerkosten, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.

Ist der AG Unternehmer, kann Ebersoldt GmbH für jeden angefangenen Monat der Lagerung Lagerkosten in Höhe von 0,5 % des Preises der von der Verzögerung betroffenen Gegenstände, höchstens jedoch insgesamt 5 % dieses Preises, berechnen. Dem AG bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt keine oder wesentlich geringere Lagerkosten entstanden sind. Ebersoldt GmbH bleibt der Nachweis höherer tatsächlich entstandener Lagerkosten vorbehalten.

VI. Gefahrübergang

1. Ist der AG Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware bei einem Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den AG über.

Ist der AG Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten auf den Verbraucher über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, ohne dass Ebersoldt GmbH diese Person oder Anstalt zuvor benannt hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gefahrübergang beim Versendungskauf.

Die Verpackung erfolgt mit üblicher Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen der Ebersoldt GmbH, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Auf Wunsch und Kosten des AG wird die Sendung, soweit möglich, gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

2. Gerät der AG in Annahmeverzug, gelten hinsichtlich des Gefahrübergangs die gesetzlichen Vorschriften.

VII. Gewährleistung

(1) Ist der AG Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten die nachfolgenden Bestimmungen unter Nr. 1 bis 8.


1. Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuchs, bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, unberührt. Der AG hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat Ebersoldt GmbH den Mangel arglistig verschwiegen, kann sie sich auf eine Verletzung der Untersuchungs- oder Rügepflicht nicht berufen.

2. Den AG trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3. Ist die Ware mangelhaft, behält sich Ebersoldt GmbH vor, den Mangel nach ihrer
Wahl zunächst durch Nachlieferung oder Nachbesserung zu
beheben. Im Falle der Nacherfüllung ist Ebersoldt GmbH verpflichtet, alle zu
diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,
dass die Ware nach einem anderen Ort als den Bestimmungsort verbracht wurde.

4. Ebersoldt GmbH kann eine Art der Nacherfüllung verweigern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, insbesondere wenn die gewählte Art der Nacherfüllung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Rechte des AG nach erfolgloser oder verweigerter Nacherfüllung bleiben unberührt.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, wird sie insgesamt von Ebersoldt GmbH ernsthaft und endgültig verweigert oder ist sie für den AG unzumutbar, so
ist der AG berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung)
oder die Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen (Rücktritt).

6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche eines Unternehmers beträgt zwölf Monate ab Ablieferung der Ware, soweit eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist zulässig ist.

Die Verkürzung gilt insbesondere nicht für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie, wegen vorsätzlicher Pflichtverletzung, wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in sonstigen Fällen, in denen gesetzlich zwingend eine längere Verjährungsfrist gilt.

Die gesetzlichen Regelungen über Rückgriffsansprüche in der Lieferkette, insbesondere §§ 445a, 445b und 478 BGB, bleiben unberührt.

7. Eine Garantie wird von Ebersoldt GmbH nur übernommen, wenn diese ausdrücklich als Garantie erklärt wird. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.


8. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gelten die Haftungsregelungen in Abschnitt V Nr. 4 entsprechend.

(2) Ist der AG Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, finden die Bestimmungen unter Absatz (1) Nr. 1 bis 8 keine Anwendung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Bei Vorliegen eines Mangels kann der Verbraucher im Rahmen der Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung/Reparatur) oder die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen. Das Recht der Ebersoldt GmbH, die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßiger Kosten, zu verweigern, bleibt unberührt.

Bevor Ebersoldt GmbH die Nacherfüllung durchführt, wird der Verbraucher darüber informiert,

1. dass ihm das gesetzliche Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung zusteht und

2. dass sich bei einer Nacherfüllung durch Nachbesserung die ursprüngliche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels nach Maßgabe des § 475e Abs. 5 BGB einmalig um zwölf Monate verlängert.

Die Nacherfüllung wird innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher Ebersoldt GmbH über den Mangel unterrichtet hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchgeführt. Dabei werden die Art der Ware sowie der Zweck, für den der Verbraucher die Ware benötigt, berücksichtigt.

Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt Ebersoldt GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Verbraucher für von Ebersoldt GmbH zu tragende Aufwendungen einen Vorschuss verlangen.

Wird die Nacherfüllung durch Nachbesserung durchgeführt, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels nach Maßgabe des § 475e Abs. 5 BGB einmalig um zwölf Monate.

Weitergehende gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz, bleiben unberührt.

(3) Gesetzliche Reparaturansprüche nach §§ 479a ff. BGB

Unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten bleiben etwaige Reparaturansprüche des Verbrauchers nach §§ 479a ff. BGB unberührt.

Die gesetzlichen Reparaturansprüche nach §§ 479a ff. BGB bestehen nur für Waren, die einer gesetzlich erfassten Produktgruppe angehören, die von einem Verbraucher gekauft wurden und für die dem Verbraucher hinsichtlich des betreffenden Mangels keine Rechte nach § 437 BGB zustehen.

Soweit Ebersoldt GmbH Hersteller einer solchen Ware oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich der Reparaturverpflichtung einem Hersteller gleichgestellt ist, erfüllt Ebersoldt GmbH die sich aus §§ 479a ff. BGB ergebenden Verpflichtungen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen.

Durch diese Bestimmung wird kein über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehender vertraglicher Reparaturanspruch begründet.

VIII. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung

1. Soweit die Lieferung oder Leistung unmöglich ist, richten sich die Rechte der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatzansprüche gelten die Haftungsregelungen in Abschnitt V Nr. 4 entsprechend. Das gesetzliche Recht des AG zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

2. Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert oder stellen sich wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nachträglich als falsch heraus, richten sich die Rechte der Vertragsparteien auf Vertragsanpassung sowie gegebenenfalls Rücktritt oder Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 313 BGB.

IX. Datenschutz

Die Ebersoldt GmbH informiert über Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, die hierfür maßgeblichen Rechtsgrundlagen, die Empfänger personenbezogener Daten, die Speicherdauer sowie die Rechte der betroffenen Personen in einer gesonderten Datenschutzerklärung. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist im jeweiligen Online-Angebot bzw. über die von Ebersoldt GmbH genutzte Online-Plattform zugänglich.

Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unser Shopify-Onlineshop wird über die E-Commerce-Plattform Shopify betrieben. Shopify verarbeitet im Zusammenhang mit dem Besuch und der Nutzung unseres Onlineshops sowie bei Bestellungen personenbezogene Daten. Hierzu gehört bei aktiviertem Shopify Network Intelligence auch die Bereitstellung sogenannter verbesserter Services, bei denen Informationen aus Interaktionen mit unserem Shop mit Informationen aus Interaktionen mit Shopify und anderen über Shopify betriebenen Shops verarbeitet werden können.

Hierfür können Informationen an Shopify sowie an weitere an der Bereitstellung dieser Dienste beteiligte Dienstleister übermittelt werden, die sich auch außerhalb Deutschlands bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums befinden können.

Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch Ebersoldt GmbH und Shopify ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der AG Kaufmann ist, bei allen aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz
von Ebersoldt GmbH. Ebersoldt GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des
AG zu klagen.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ebersoldt GmbH und dem AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG).


Ist der AG Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird, der ohne die Rechtswahl anzuwenden wäre.


Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

XI. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

1. Ebersoldt GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.